Aus der Praxis – für die Praxis

Wir bieten eine Reihe hochwertiger Seminare rund um das Thema Brandschutz an.

2022-01-02T11:22:42+01:00

FACHKRAFT FÜR FLUCHT- UND RETTUNGSPLÄNE

Flucht- und Rettungswege sind in Gebäuden und Anlagen wichtige Faktoren im Brand- wie auch im Arbeitsschutz. Sie dienen im Brandfall oder bei Gefahrensituationen als Lebensversicherung für das sichere Verlassen eines Gebäudes. Deshalb muss jeder Arbeitgeber nicht nur aus gesetzlichen Gründen, sondern auch aus ethischer Verantwortung gegenüber Mitarbeitern, Kunden oder auch Gästen, sich zwingend mit dieser Thematik auseinandersetzen.

2022-01-02T11:23:11+01:00

BRANDSCHUTZ- UND EVAKUIERUNGSHELFER nach DGUV 205-023

Der Unternehmer ist nach § 10 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, im Unternehmen Mitarbeiter zu benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung bzw. Evakuierung wahrnehmen. Der Brandschutz-/Evakuierungshelfer ist befähigt, durch Erstmaßnahmen im Brandfall die betriebliche Sicherheit zu erhöhen. Der Brandschutz-/Evakuierungshelfer unterstützt unter anderem auch den Brandschutzbeauftragten bei seinen Aufgaben.

2022-01-18T14:52:12+01:00

Fortbildungsseminar für Brandschutzbeauftragte nach vfdb 12-09/01 und DGUV-I 205-003 (16 UE)

Der betriebliche Brandschutz besteht nicht nur aus Instandhaltungen brandschutztechnischer Anlagen, Bilderdokumentation von defekten Feuerschutzabschlüssen oder Beauftragungen externer Dienstleister. Um im Brandschutz effektiv und vor allem rechtskonform tätig zu sein, bedarf es einer objektiven und ganzheitlichen Betrachtungsweise, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

2022-01-03T10:35:49+01:00

BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Brände in Unternehmen gefährden das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten und haben nicht selten erhebliche Schäden an Anlagen und Gebäuden zur Folge. Wenn aufgrund der Schäden die Produktions- und Lieferfähigkeit verloren geht, bedeutet das mitunter Arbeitsplatz- und Kundenverlust, also letztlich eine kritische oder sogar existenzgefährdende Situation für das Unternehmen.

2022-01-11T13:40:31+01:00

GRUNDLAGENWISSEN BAULICHER UND ANLAGENTECHNISCHER BRANDSCHUTZ

Im Bereich Brandschutz wurden in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer die Kontrolltätigkeiten verlagert, wodurch alle am Bau beteiligten Personen mehr Eigenverantwortung haben. Diese höhere Eigenverantwortung beginnt bei der Objektplanung und betrifft auch die Umsetzung sowie deren Überwachung. Die Aussage „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ rückt leider immer mehr in den Vordergrund.

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