Über dieses Seminar
Der Unternehmer ist nach § 10 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, im Unternehmen Mitarbeiter zu benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung bzw. Evakuierung wahrnehmen. Der Brandschutz-/Evakuierungshelfer ist befähigt, durch Erstmaßnahmen im Brandfall die betriebliche Sicherheit zu erhöhen. Der Brandschutz-/Evakuierungshelfer unterstützt unter anderem auch den Brandschutzbeauftragten bei seinen Aufgaben.
Die Ausbildung zum Brandschutz-/Evakuierungshelfer soll zum einen den Mitarbeiter befähigen, im Brandfall wirksam tätig zu werden und zum anderen seine persönliche Sicherheit bei der Ausübung der Tätigkeit zu gewährleisten.
Die DGUV 205-023 empfiehlt einen Mitarbeiteranteil von mindestens 5% als Brandschutz-/Evakuierungshelfer auszubilden. Allerdings muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die tatsächliche Anzahl an betrieblichen Brandschutz- und Evakuierungshelfern nachvollziehbar ermitteln.
Die Teilnehmenden erhalten nach Abschluss einen Teilnahmenachweis.
Seminarinhalte
Rechtliche Grundlagen
Brand- und Löschlehre
Aufgaben des Brandschutz- und Evakuierungshelfers als vorbeugende Maßnahmen
Aufgaben des Brandschutz- und Evakuierungshelfers im Schadens- oder Alarmierungsfall
Fluchtwege und Sammelplatz
Einweisen und Unterstützen der Feuerwehr
Praktische Löschübung am Feuerlöschertrainer
Zielgruppe
Mitarbeiter von Behörden, Teilnehmer aus Handel, Handwerk, Dienstleistung und Industrie, Hausmeister und Interessierte im Brandschutz
Kosten
190,00 Euro zuzügl. gesetzlicher MwSt.
Getränke sind in der Seminargebühr enthalten