BRANDSCHUTZ- UND EVAKUIERUNGSHELFER nach DGUV 205-023

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Über dieses Seminar

Der Unternehmer ist nach § 10 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, im Unternehmen Mitarbeiter zu benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung bzw. Evakuierung wahrnehmen. Der Brandschutz-/Evakuierungshelfer ist befähigt, durch Erstmaßnahmen im Brandfall die betriebliche Sicherheit zu erhöhen. Der Brandschutz-/Evakuierungshelfer unterstützt unter anderem auch den Brandschutzbeauftragten bei seinen Aufgaben.

Die Ausbildung zum Brandschutz-/Evakuierungshelfer soll zum einen den Mitarbeiter befähigen, im Brandfall wirksam tätig zu werden und zum anderen seine persönliche Sicherheit bei der Ausübung der Tätigkeit zu gewährleisten.

Die DGUV 205-023 empfiehlt einen Mitarbeiteranteil von mindestens 5% als Brandschutz-/Evakuierungshelfer auszubilden. Allerdings muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die tatsächliche Anzahl an betrieblichen Brandschutz- und Evakuierungshelfern nachvollziehbar ermitteln.

Die Teilnehmenden erhalten nach Abschluss einen Teilnahmenachweis.

Seminarinhalte

  • Rechtliche Grundlagen

  • Brand- und Löschlehre

  • Aufgaben des Brandschutz- und Evakuierungshelfers als vorbeugende Maßnahmen

  • Aufgaben des Brandschutz- und Evakuierungshelfers im Schadens- oder Alarmierungsfall

  • Fluchtwege und Sammelplatz

  • Einweisen und Unterstützen der Feuerwehr

  • Praktische Löschübung am Feuerlöschertrainer

Zielgruppe

Mitarbeiter von Behörden, Teilnehmer aus Handel, Handwerk, Dienstleistung und Industrie, Hausmeister und Interessierte im Brandschutz

Kosten

190,00 Euro zuzügl. gesetzlicher MwSt.
Getränke sind in der Seminargebühr enthalten

Anmeldung

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Kontakt

Hauptstraße 36, 97702 Kleinwenkheim

Phone: 09766 / 940 83-60

Web: www.nr-brandschutz-akademie.de

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