BRANDSCHUTZ- UND EVAKUIERUNGSHELFER nach DGUV 205-023
Kloster Maria Bildhausen Maria Bildhausen 1, Münnerstadt, BayernÜber dieses Seminar Der Unternehmer ist nach § 10 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, im Unternehmen Mitarbeiter zu benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung bzw. Evakuierung wahrnehmen. Der Brandschutz-/Evakuierungshelfer ist befähigt, durch Erstmaßnahmen im Brandfall die betriebliche Sicherheit zu erhöhen. Der Brandschutz-/Evakuierungshelfer unterstützt unter anderem auch den Brandschutzbeauftragten bei seinen Aufgaben. Die Ausbildung zum Brandschutz-/Evakuierungshelfer soll zum einen den Mitarbeiter befähigen, im Brandfall wirksam tätig zu werden und zum anderen seine persönliche Sicherheit bei der Ausübung der Tätigkeit zu gewährleisten. Die DGUV 205-023 empfiehlt einen Mitarbeiteranteil von mindestens 5% als Brandschutz-/Evakuierungshelfer auszubilden. Allerdings muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die tatsächliche Anzahl [...]