BELIEBTE SEMINARE
FACHKRAFT FÜR FLUCHT- UND RETTUNGSPLÄNE
Flucht- und Rettungswege sind in Gebäuden und Anlagen wichtige Faktoren im Brand- wie auch im Arbeitsschutz. Sie dienen im Brandfall oder bei Gefahrensituationen als Lebensversicherung für das sichere Verlassen eines Gebäudes. Deshalb muss jeder Arbeitgeber nicht nur aus gesetzlichen Gründen, sondern auch aus ethischer Verantwortung gegenüber Mitarbeitern, Kunden oder auch Gästen, sich zwingend mit dieser Thematik auseinandersetzen.
BRANDSCHUTZ- UND EVAKUIERUNGSHELFER nach DGUV 205-023
Der Unternehmer ist nach § 10 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, im Unternehmen Mitarbeiter zu benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung bzw. Evakuierung wahrnehmen. Der Brandschutz-/Evakuierungshelfer ist befähigt, durch Erstmaßnahmen im Brandfall die betriebliche Sicherheit zu erhöhen. Der Brandschutz-/Evakuierungshelfer unterstützt unter anderem auch den Brandschutzbeauftragten bei seinen Aufgaben.
Fortbildungsseminar für Brandschutzbeauftragte nach vfdb 12-09/01 und DGUV-I 205-003 (16 UE)
Der betriebliche Brandschutz besteht nicht nur aus Instandhaltungen brandschutztechnischer Anlagen, Bilderdokumentation von defekten Feuerschutzabschlüssen oder Beauftragungen externer Dienstleister. Um im Brandschutz effektiv und vor allem rechtskonform tätig zu sein, bedarf es einer objektiven und ganzheitlichen Betrachtungsweise, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
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